Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma pointSYSTEM mit Inhaberschaft Aliaman Özdemir  Gebrüder Grimm Str. 9, 52499 Baesweiler.  AGB der Vertragspartner werden in keinem Fall Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung.


2. Angebot und Vertragsgegenstand


Die Angebote der Firma pointSYSTEM sind in Hinsicht auf Leistung, Menge, Lieferfrist und Nebenleistungen freibleibend. Das Angebot ist nur gültig solange der Vorrat reicht. Die Abbildungen der Artikel entsprechen nicht in jedem Fall dem tatsächlichen Lieferumfang und berechtigen daher zu keinerlei Ansprüchen gleich welcher Art gegen pointSYSTEM. Die technischen Daten der Produkte, die von pointSYSTEM vertrieben werden, sind verbindlich in der Produktinformation dargelegt.


3. Preisgestaltung


Die Preise der Firma pointSYSTEM sind die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung gelten. Die aktuellen Sätze können bei uns erfragt werden. Es fallen Zuschläge für Nacht- und Wochenendtätigkeiten an. Preiskorrekturen aufgrund von Schreibfehlern oder Kalkulationsirrtümern bleiben vorbehalten. Die Preise gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit der Geschäftsführung vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung und Versand und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.


3.1 Vergütung von Beratungsdienstleistungen


Beratungs- und sonstige Dienstleistungen gelten auch dann als in Anspruch genommen und dementsprechend anhand der üblichen Sätze nach §612 BGB  zu vergüten, wenn die Leistung auch ohne vorheriges schriftliches oder mündliches Angebot als zu vergüten zu erwarten waren. Dies gilt, solange nicht ausdrücklich schriftlich anderslautendes vereinbart war.


4. Versand und Gefahrenübergang


Versand: Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Lieferfrist um mehr als zwei Wochen ist der Kunde zur Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen berechtigt. Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung bis zum Ende der gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Bei Fällen höherer Gewalt, Streik oder ähnlichen Fällen, sowie bei Nichtbelieferung durch Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Dauer der unverschuldeten Betriebsstörung, eventuell zuzüglich der Dauer einer erforderlichen Wiederanlaufphase.
Bei nachträglichem Eintreten solcher Unmöglichkeiten ist die Firma pointSYSTEM dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden daraus nicht zu.
Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann die Firma pointSYSTEM auch die Vergütung des Mehraufwandes in Rechnung stellen, es sein denn, der Kunde hat die Störung nicht zu verantworten.


Gefahrenübergang: Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Lieferung geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die für die Ausführung des Transports bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist oder zwecks Versand das Lager von pointSYSTEM bereits verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im Falle frachtfreier Lieferung.


5. Eigentumsvorbehalt



Sämtliche Ware der Firma pointSYSTEM bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich aller Ansprüche aus Geschäftsverbindungen jeglicher Art unser Eigentum. Für Werkstücke, Dokumentation etc behalten wir uns ein Zurückbehaltungsrecht bis zum Ausgleich vor.


6. Sachmängel und Gewährleistung



Ansprüche auf Gewährleistung aufgrund eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der Firma pointSYSTEM von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen keinerlei Ansprüche wegen Sachmangels. Außerdem bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung oder bei Schäden, die durch Bedienungs- und Wartungsfehlern oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Mängelansprüche sind insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Käufer das Produkt in seinen wesentlichen Funktionen selbst oder durch Dritte verändert hat. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Mängelanspruch auch ohne diese Veränderung aufgetreten wäre.


Offensichtliche Mängel der Ware müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich beanstandet werden. Nachweislich verborgene Mängel müssen nach ihrer Entdeckung innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Maßgeblich ist dabei das Datum der Absendung. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als angenommen und genehmigt.


Die von pointSYSTEM verkauften Produkte dürfen ausschließlich zu den in den Produktinformationen erwähnten Verwendungszwecken genutzt werden. Die technischen Daten der Produkte sind verbindlich in der jeweiligen Produktinformation dargelegt. Falls Mängel durch die Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmittel und Software entstehen, übernimmt pointSYSTEM daher keinerlei Gewährleistung.
Bei eventueller Gewährleistung durch pointSYSTEMin Form einer Mängelbeseitigung, hat der Kunde in alleiniger Verantwortung dafür zu sorgen, dass der Datenbestand vorher gesichert wurde, um im Falle eines Datenverlustes auf der sicheren Seite zu sein.


Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen. Ebenfalls haftet die Firma pointSYSTEM nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, vertragliche Ansprüche Dritter, entgangene Nutzung, Verlust von Daten und Informationen, Finanzierungsaufwendungen sowie sonstige Vermögens und Folgeschäden.


Weitergehende oder andere Ansprüche oder Reche als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Firma pointSYSTEM an deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

 

 

7. Zahlung

 

 

Alle Rechnungen sind binnen drei Tagen nach Lieferung zu begleichen, sofern das Zahlungsziel nicht anderweitig bei Auftragsannahme durch die Firma pointSYSTEM festgelegt wurde. Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit rechtfertigen, ist die Firma pointSYSTEM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung einer Vorauszahlung zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist pointSYSTEM zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 


8. Haftungsbeschränkungen



Die Firma pointSYSTEM haftet in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Firma pointSYSTEM nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Firma pointSYSTEM haftet in keiner Weise für die Wiederbeschaffung von Daten, sondern nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung von Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.


9. Datenschutz


Die Firma pointSYSTEM speichert und verwendet die persönlichen Daten der Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail Adresse der Kunden werden nur für die Informationsschreiben zu den Aufträgen und eigene Newsletter genutzt.
Die Einhaltung der Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes sichert pointSYSTEM zu.


10. Gerichtsstand und Erfüllungsort


Der Gerichtsstand ist Aachen, der Erfüllungsort ist der jeweilig beauftragte Sitz der Firma pointSYSTEM, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


11. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Die hinfällig gewordenen Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.